Überweisung und Gesundheitskarte:
Falls Sie gesetzlich versichert sind, den Überweisungsschein für die entsprechende Untersuchung und Ihre gültige Gesundheitskarte.
Der Überweisungsschein muss im entsprechenden Quartal der geplanten Untersuchung ausgestellt wurden sein. (Sollten Sie erst im folgenden Quartal einen Termin von uns erhalten, nehmen wir auch den Überweisungsschein mit dem Ausstellungsdatum vom letzten, abgelaufenen Quartal entgegen. Bitte beachten Sie, dass wir aus kassenrechtlichen Gründen keine Überweisungsscheine aus noch weiter zurück liegenden Quartalen akzeptieren dürfen).
Falls Sie privat versichert sind, ist eine Untersuchung ohne Überweisung möglich.
Laborwerte:
Bei einigen Untersuchungen muss ein Kontrastmittel verabreicht werden. Hierfür benötigen wir von Ihnen eventuell einige Laborwerte.