Röntgenuntersuchungen und MRT-Untersuchungen dürfen nur nach strenger Indikationsstellung und Abwägung bei schwangeren Patientinnen durchgeführt werden.
Röntgenuntersuchungen und MRT-Untersuchungen dürfen nur nach strenger Indikationsstellung und Abwägung bei schwangeren Patientinnen durchgeführt werden.