Ja, trotz der Corona-Pandemie sind wir weiterhin, wie gewohnt, für Sie da!
Die Gesundheit unserer Patienten sowie des gesamten Teams steht an erster Stelle.
Aus diesem Grund haben wir unseren Praxisablauf den behördlichen Vorgaben angepasst.
Bitte beachten Sie
- die geltende FFP2-Maskenpflicht in unsere Praxis.
- die geltenden Hygieneregeln (Abstand mindestens 1,50m, regelmäßige Händedesinfektion, kurze Kontaktzeiten).
- dass Begleitpersonen außerhalb der Praxis warten müssen und nur in Ausnahmefällen (Erziehungsberechtigte bei Kindern und Jugendlichen, Betreuer hilfsbedürftiger Menschen) mit in die Praxis dürfen.
- dass zur Minimierung der Infektionsgefahr für alle Beteiligten, keine Befundbesprechungen stattfinden. Wir stellen sicher, dass der schriftliche Befund spätestens am übernächsten Werktag bei Ihrem überweisenden Arzt vorliegt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei einer telefonischen Terminvereinbarung halten Sie bitte Ihre Überweisung bereit damit Sie uns die genauen Angaben Ihres überweisenden Arztes, betreffend der Untersuchungsmethode (MRT, CT, Röntgen…) und der Körperregion durchgeben können. So ist gewährleistet, dass wir Ihren Untersuchungstermin optimal organisieren können.
Des Weiteren benötigen wir
- Ihre Telefonnummer (unter der wir Sie tagsüber am besten erreichen können)
- Den Namen Ihrer Krankenversicherung
- Bei einigen Untersuchungen Informationen über eine etwaige Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahmen, Voroperationen und bestehende Unverträglichkeiten/Allergien
Wenn Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine schnellstmögliche Terminabsage. Wir können diesen Termin dann an einen anderen Patienten weitergeben und bemühen uns für Sie einen neuen passenden Termin zu finden.
Überweisung und Gesundheitskarte:
Falls Sie gesetzlich versichert sind, den Überweisungsschein für die entsprechende Untersuchung und Ihre gültige Gesundheitskarte.
Der Überweisungsschein muss im entsprechenden Quartal der geplanten Untersuchung ausgestellt wurden sein. (Sollten Sie erst im folgenden Quartal einen Termin von uns erhalten, nehmen wir auch den Überweisungsschein mit dem Ausstellungsdatum vom letzten, abgelaufenen Quartal entgegen. Bitte beachten Sie, dass wir aus kassenrechtlichen Gründen keine Überweisungsscheine aus noch weiter zurück liegenden Quartalen akzeptieren dürfen).
Falls Sie privat versichert sind, ist eine Untersuchung ohne Überweisung möglich.
Laborwerte:
Bei einigen Untersuchungen muss ein Kontrastmittel verabreicht werden. Hierfür benötigen wir von Ihnen eventuell einige Laborwerte.
Ja, Überweisungsscheine aus dem vergangenen Quartal sind im aktuellen Quartal noch gültig.
(Siehe auch: Was muss zur Untersuchung mitgebracht werden?)
Bei einigen Untersuchungen muss ein Kontrastmittel verabreicht werden, um eine noch genauere Bildgebung zu erzielen.
Hierfür benötigen wir von Ihnen eventuell einige Laborwerte, da das Kontrastmittel über bestimmte Organe abgebaut wird. Hierbei handelt es sich um Kreatinin als Maß für die Nierenfunktion und / oder TSH als Maß für die Schilddrüsenfunktion. Die Laborwerte geben uns Auskunft darüber, ob Ihre Organe das Kontrastmittel gut abbauen können oder ob auf Kontrastmittel verzichtet werden muss.
Sie erhalten diese im Regelfall bei Ihrem Haus- oder behandelnden Facharzt. Allerdings sollten die Werte nicht älter als sechs Monate sein.
Ob und welche Laborwerte erforderlich sind, wird Ihnen bei der telefonischen Terminvergabe mitgeteilt.
Die unterschiedlichen Gewebe und Organe im menschlichen Körper lassen sich bei den verschiedenen Untersuchungen oft nicht genügend voneinander abgrenzen. Durch den Einsatz verschiedener Kontrastmittel in der Diagnostik werden die Körperstrukturen „eingefärbt“. So können Organe oder Gewebe besser voneinander abgegrenzt werden.
Je nach Körperregion und Methode, kommen verschiedene Kontrastmittel zum Einsatz:
Die oralen Kontrastmittel werden ein bis zwei Stunden lang in kleinen Portionen vor der CT-Untersuchung des Bauchraumes getrunken.
Die intravenös gespritzten Kontrastmittel werden meist direkt vor oder während der Untersuchung beim CT und MRT verabreicht.
Beide Untersuchungsverfahren erzeugen Schnittbilder aus dem Körperinneren:
- Bei der Computertomographie (CT) werden mit Hilfe von Röntgenstrahlen einzelne Schnittbilder der Körperregion angefertigt.
- Bei der Kernspintomographie oder Magnetresonanztomographie (MRT) werden mit Hilfe von Magnetfeldern und Radiowellen einzelne Schnittbilder angefertigt.
Je nach Fragestellung und Krankheitsbild wird entschieden welche Methode sich besser eignet und zu einem klaren Ergebnis führt.
Im CT sind die Knochenstrukturen besser zu erkennen und im MRT ist eine genauere und differenzierte Darstellung aller Weichteilstrukturen (wie z.B.: Innere Organe, Gelenkknorpel oder das Gehirn) möglich.
Sie liegen auf einer beweglichen Liege und werden für die Untersuchung in das Gerät gefahren. Wichtig ist, dass Sie ruhig liegen und gleichmäßig atmen, damit die Aufnahme nicht verwackeln und ein deutliches Bild zur Befundung entsteht.
– Die Untersuchungsdauer im CT beträgt nur wenige Minuten.
– Im MRT müssen Sie mit einer Untersuchungszeit von ca. 10 bis 45 Minuten rechnen. Das hängt von der Körperregion und der Fragestellung ab.
(Da das Gerät ziemlich laut ist, bekommen sie während der Untersuchung Kopfhörer auf, damit das laute Geräusch etwas gedämpft wird)
Die Untersuchung erfolgt in einem starken Magnetfeld, deshalb müssen einige Punkte beachtet werden:
Herzschrittmacher / bioelektronische Implantate:
Viele technische Geräte dürfen dem Magnetfeld nicht ausgesetzt werden denn es könnte während der Untersuchung zu Fehlfunktionen kommen oder sie wären danach defekt. Es gibt aber Implantate, die MR-tauglich sind, da sie aus nicht magnetischen Metallen bestehen. Das steht meistens in dem Pass, den man zu dem Implantat erhält.
Bitte informieren Sie uns vor der Untersuchung wenn Sie ein bioelektronisches Implantat tragen.
Metallsplitter und Metallteile:
Metallsplitter im Bereich des Auges oder des Hirngewebes können gefährlich sein.
Metalllegierungen, die z. B. in Zahnfüllungen enthalten sind, oder Implantate wie Gelenkprothesen, Stents, Platten oder Schrauben führen nur in ihrer unmittelbaren Umgebung zu Bildstörungen, bürgen aber keine Gefahr für den Patienten.
Bitte informieren Sie uns vor der Untersuchung über etwaige Metallteile in Ihrem Körper.
Tattoo´s und Permanent Make-Up:
Tätowierungen mit eisenhaltiger Farbe können Metallstaub enthalten, dies kann zu unangenehmer Hitzeentwicklung in diesem Bereich führen.
Das gleiche gilt für Permanent Make-Up mit eisenhaltigen Farbpigmenten.
Schmuck und Piercings:
Diese sollten bitte für die Dauer der Untersuchung entfernt werden, da auch hier eine Hitzeentwicklung nicht ausgeschlossen ist.
Für Frauen:
Tragen Sie eine Spirale (IUD) ist das kein Problem, da das Material aus Plastik oder Kupfer besteht und beides nicht magnetisch wirkt. Somit kann sich das Implantat nicht bewegen.
Hier gilt nur zu beachten, dass die Kupferspirale zu einer Erwärmung führen kann und in ihrer unmittelbaren Umgebung Bildstörungen verursachen kann. Es besteht keine Gefahr für die Patientin.
Patienten mit einem bioelektronischem Implantat (z.B. Herzschrittmacher, Insulinpumpe) dürfen, in der Regel nicht im MRT untersucht werden, da das Magnetfeld die Funktion des Implantates stören könnte. Als Alternative steht meist eine Untersuchung in der Computertomographie zur Verfügung.
Es gibt aber Implantate, die MR-tauglich sind. Das steht meistens in dem Pass, den man zu dem Implantat erhält.
Bitte informieren Sie uns vor der Untersuchung wenn Sie ein bioelektronisches Implantat tragen.
Unsere Geräte verfügen über einen kurzen Tunnel, welcher am Kopf- und Fußende offen ist.
Je nach dem welche Untersuchung bzw. welche Körperregion untersucht wird, werden Sie nicht ganz in das Gerät reingefahren, so dass Platzangst-Patienten selten Probleme bekommen. Ist es aber nötig Sie komplett in die Röhre zu fahren, kann bei Bedarf ein Medikament zur Beruhigung direkt vor der Untersuchung verabreicht werden.
Danach dürfen Sie allerdings kein Fahrzeug mehr führen.
Sie stehen in jedem Fall permanent mit dem Personal in Kontakt und können bei Bedarf eine Sprechanlage oder eine Art Notknopf nutzen, den Sie während der Untersuchung in der Hand halten.
In unserer Praxis in Daun führen wir die MRT-Untersuchungen in einem größeren Gerät durch. Hier ist der Tunnel, in den Sie geschoben werden kürzer und der Durchmesser des Tunnels größer. Dadurch fühlen Sie sich deutlich weniger eingeengt.
Röntgenuntersuchungen und MRT-Untersuchungen dürfen nur nach strenger Indikationsstellung und Abwägung bei schwangeren Patientinnen durchgeführt werden.
Es bestehen keine medizinischen Bedenken bei einer Kernspinnuntersuchung, jedoch fällt den Kindern das ruhige liegen oft schwer.
Erfahrungsgemäß können Säuglinge nur in Kurznarkose untersucht werden. Kinder ab ca. 3 Jahren machen gerne mit und geben sich Mühe ruhig zu bleiben, vor allem wenn Mutter oder Vater mit im Raum sind oder sogar mit in den Tunnel kriechen.
Bei schwangeren Patientinnen können keine Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden.
Bei Kindern und Jugendlichen versuchen wir die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten und werden, falls für die Diagnose ausreichend, nur ein Röntgenbild in einer Ebene anfertigen.
(Siehe auch: Kinderradiologie)
Durch eine optimierte Terminplanung bemühen wir uns, die Wartezeiten vor den Untersuchungen so kurz wie möglich zu halten. Es können allerdings medizinische Notfälle auftreten, die vorrangig behandelt werden müssen und ggf. zu Verzögerungen im Ablauf führen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie von uns Ihre Untersuchungsbilder auf CD (Patienteneigentum). Sie können diese dann beim nächsten Besuch bei Ihrem weiterbehandelnden Arzt vorlegen. Dieser erhält von uns den schriftlichen Befund innerhalb der nächsten drei bis fünf Tage per Fax.
(Manche Überweiser teilen sich mit uns eine Internet-Plattform und können die Bilder sofort nach der Untersuchung aufrufen. Der schriftliche Befund geht zusätzlich per Fax an den Überweiser).